Diese Dienstbarkeit ist aktuell im Grundbuch z.L. der Grundstücke G.________, I.________ und H.________ eingetragen (vgl. Klagebeilagen [KB] 3B, 3C, 3D). 1.2 Der Berufungskläger errichtete im Jahr 2019 auf seinem Grundstück I.________ im Kurvenbereich der R.________(Strasse) unbestrittenermassen Betonblöcke, welche die Durchfahrt für den Berufungsbeklagten mit seinen Fahrzeugen und Transportern erschweren. 1.3 Die fraglichen Grundstücke zeigen sich gemäss dem Geoportal des Kantons Bern im Sinne des nachfolgenden Ausschnittes links (KB 4).