6. Soweit der Beschwerdeführer weiter bemängelt, das Regionalgericht habe zu Unrecht die Legalzession gemäss Art. 131a Abs. 2 ZGB auch auf Ehegattenunterhalt angewandt, ist dieser Einwand (offensichtlich) unbegründet. Gestützt auf den Verweis von Art. 176a ZGB auf Art. 131a Abs. 1 und 2 ZGB findet demnach auch die Legalzession Anwendung (vgl. E. 4.1.3 oben).