Die in Betreibung gesetzten Ehegattenunterhaltsbeiträge für den Zeitraum September 2022 bis April 2024 belaufen sich auf CHF 20'000.00. Unbestritten ist sodann, dass D.________ im selben Zeitraum mit wirtschaftlicher Sozialhilfe von mindestens CHF 36'156.45 unterstützt wurde. 4.1.2 Beruht die Forderung auf einer durch Unterschrift bekräftigen Schuldanerkennung, so kann die Gläubigerin die provisorische Rechtsöffnung verlangen (Art. 82 Abs. 1 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs [SchKG; SR 281.1]).