Mit Entscheid vom 7. Februar 2025 erteilte das Regionalgericht der Beschwerdegegnerin für CHF 20'000.00 (Ehegattenunterhalt) die provisorische Rechtsöffnung. Soweit weitergehend (Kinderunterhalt) wies das Regionalgericht das Rechtsöffnungsgesuch ab (Dispositivziff. 1). Das Gesuch des Beschwerdeführers um unentgeltliche Rechtspflege wies das Regionalgericht ab (Dispositivziff. 2). Die Gerichtskosten von CHF 500.00 auferlegte das Regionalgericht im Umfang von CHF 325.00 dem Beschwerdeführer und im Umfang von CHF 175.00 der Be-