4 5. 5.1 Die Gesuchstellerin bringt in ihrem Gesuch zwar pauschal vor, es seien seit der «Verkündung der Rückweisungsverfügung vom 13. Mai 2025 in der Rechtssache Nr. ZK 25 91 neue Tatsachen aufgetaucht, die die ursprünglich vom Obergericht des Kantons Bern geprüfte Sachlage wesentlich verändern» (Rz 75 des Gesuchs).