7. Es sei festzustellen, dass die Kinder G.________ und E.________, sich gegen ihre Rückführung nach Spanien im Sinne von Art. 13 Abs. 2 HKÜ widersetzen. 8. Es sei festzustellen, dass der Entscheid vom 13. Mai 2025 in der Rechtssache ZK 25 91 gegen Art. 5 BG-KKE verstösst. 9. Es sei festzustellen, dass sich die Umstände entscheidend geändert haben, nämlich dass einerseits eine ernsthafte Gefahr für die körperliche und psychische Unversehrtheit besteht (Art. 13 Abs. 1 lit. b HKÜ) und dass andererseits die Kinder sich der Rückgabe widersetzen (Art. 13 Abs. 2 HKÜ).