Mit Entscheid vom 24. Juli 2025 trat das Obergericht auf das Gesuch nicht ein (Akten ZK 25 329, pag. 25 ff.). Der Entscheid wurde der Kindsmutter am 28. Juli 2025 eröffnet. 2. 2.1 Am Folgetag, 29. Juli 2025 (Postaufgabe gleichentags), stellte die Kindsmutter, vertreten durch Rechtsanwältin B.________, beim Obergericht ein Gesuch um Abänderung des Rückführungsentscheides vom 13. Mai 2025 (ZK 25 91), mit folgenden Rechtsbegehren (Gesuch, S. 26): 1. Es sei eine erneute Anhörung der Kinder G.________ und E.________ anzuordnen. 2. Es sei eine erneute Anhördung von Frau I.________ und Herrn J.________ anzuordnen.