2 1.7 Mit Urteil 5A_424/2025 vom gleichen Tag (16. Juli 2025) trat das Bundesgericht mangels Urteilsfähigkeit des Sohnes in Bezug auf die selbständige Ergreifung eines Rechtsmittels auf die Beschwerde nicht ein (Akten ZK 25 91, pag. 611 ff.). 1.8 Am 18. Juli 2025 reichte Rechtsanwalt H.________ namens der Kinder E.________ und G.________ beim Obergericht ein Gesuch um Revision des Entscheids vom 13. Mai 2025 (ZK 25 91) ein (Akten ZK 25 329, pag. 1 ff.). 1.9 Mit Entscheid vom 24. Juli 2025 trat das Obergericht auf das Gesuch nicht ein (Akten ZK 25 329, pag.