(Akten ZK 25 91, pag. 5 ff.). 1.3 Mit Entscheid ZK 25 91 vom 13. Mai 2025 hiess das Obergericht das Gesuch des Kindsvaters gut und ordnete unter Regelung der Vollzugsmodalitäten die Rückführung der Kinder nach Spanien an (Akten ZK 25 91, pag. 365 ff.). 1.4 Gegen diesen Entscheid liess der Sohn am 28. Mai 2025 durch den privat mandatierten Rechtsanwalt H.________ beim Bundesgericht Beschwerde in Zivilsachen einreichen (Akten ZK 25 91, pag. 447). Die den Kindern von Amtes wegen beigeordnete Kindsvertreterin erhob keine Beschwerde.