Ausgehend vom erwähnten Streitwert ergibt sich für das erstinstanzliche Verfahren ein Honorarrahmen von CHF 3'200.00 bis CHF 15'700.00 (Art. 5 Abs. 1 PKV). In Rechtsmittelverfahren beträgt das Honorar bis zu 50% des Honorars gemäss Art. 5 PKV (Art. 7 Abs. 1 PKV). Im vorliegenden Berufungsverfahren kann somit ein Honorar bis maximal CHF 7'850.00 zugesprochen werden.