11. Rüge Kontrahierungspflicht nach den allgemeinen Prinzipien des Privatrechts 11.1 Das Regionalgericht prüfte schliesslich, ob eine Kontrahierungspflicht der Berufungsbeklagten gestützt auf allgemeine Prinzipien des Privatrechts besteht. Es erwog in diesem Zusammenhang, gemäss Beweisergebnis hätten seitens der Berufungsbeklagten sachliche Gründe dafür vorgelegen, dass sie der Berufungsklägerin bloss ein eingeschränktes Angebot an Dienstleistungen angeboten habe. Darüber hinaus könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Voraussetzungen von Art.