zustimmend etwa CAMPRUBI, Kontrahierungszwang gemäss BGE 129 III 35: Ein Verstoss gegen die Wirtschaftsfreiheit, AJP 2004, S. 398; TSCHANNEN, Staatsrecht der Schweizerischen Eidgenossenschaft, 5. Aufl. 2021, Rz. 329). 10.3.3 Die Berufungsklägerin vermag mit ihren Vorbringen die überzeugenden erstinstanzlichen Schlussfolgerungen nicht in Frage zu stellen. Die Anknüpfung der unmittelbaren Grundrechtsbindung der Berufungsbeklagten an das funktionale Kriterium der Erfüllung staatlicher Aufgaben ist nicht nur angesichts des Wortlauts von Art.