Die Berufungsklägerin ficht das Nichteintreten des Regionalgerichts nicht an. Entsprechend ist im Rechtsbegehren Ziff. 3a der Berufung der vom Regionalgericht als unbestimmt qualifizierte Teil nicht mehr enthalten, sondern beantragt die Berufungsklägerin noch die Eröffnung und Führung eines Privatkontos in Schweizerfranken und Euro sowie in anderen Fremdwährungen, umfassend alle Dienstleistungen der Grundversorgung, mitumfassend E-Finance und den internationalen Zahlungsverkehr. Diese Teilanfechtung ist ohne Weiteres zulässig.