b. Eventual-Antrag: Die Berufungsgegnerin/Beklagte sei zu verpflichten, eine Geschäftsbeziehung mit der Berufungsführerin/Klägerin durch Eröffnung und Führung eines Privatkontos in Schweizerfranken auf unbestimmte Dauer aufzunehmen, umfassend alle Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs im Rahmen der gesetzlichen Grundversorgung, mitumfassend die Dienstleistungen des elektronischen Zahlungsverkehrs mittels E-Finance.