2.2 Mit Klageantwort vom 25. November 2022 beantragte die Berufungsbeklagte die Abweisung der Klage (pag. 73 ff.). 2.3 Mit Entscheid vom 20. August 2024 wies das Regionalgericht die Klage ab, soweit es darauf eintrat. Die Gerichtskosten auferlegte es der Berufungsklägerin und verpflichtete diese zudem zu einer Parteientschädigung an die Berufungsbeklagte (pag. 253 ff.). 2.4 Die schriftliche Entscheidbegründung datiert vom 12. November 2024 (pag. 267 ff.).