2. 2.1 Am 14. Juli 2022 reichte die Berufungsklägerin beim Regionalgericht Bern- Mittelland eine Klage ein (pag. 1 ff.). Sie stellte die folgenden Rechtsbegehren (pag. 3): Die Beklagte sei zu verpflichten, eine Geschäftsbeziehung mit der Klägerin durch Eröffnung und Führung eines Privatkontos in Schweizerfranken sowie in Euro und anderen Fremdwährungen, auf unbestimmte Dauer aufzunehmen,