Ein noch tieferer Betrag fällt ausser Betracht, ist doch das Obergericht (im Ergebnis, also gesamte Parteientschädigung) an den Berufungsantrag gebunden (Dispositionsmaxime). 7.2.4 Die Beschwerde erweist sich insoweit als begründet, hat doch das Regionalgericht sein Ermessen in der Festlegung des Honorars und in Anwendung von Art. 41 Abs. 3