Auch bei der Schwierigkeit des Prozesses ist wiederum zu berücksichtigen, dass das Verfahren bereits kurz nach Klageeinleitung endete. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem klägerischen Standpunkt fand demnach für die Beschwerdegegnerin gar nicht statt. Demnach ist auch die Schwierigkeit des Prozesses als unterdurchschnittlich einzustufen. Was die Bedeutung der Streitsache betrifft, ging es um verschiedene Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien mit einem Streitwert von rund CHF 45'000.00, was als (höchstens) durchschnittlich einzustufen ist.