7.2.2 Dem Regionalgericht ist insoweit zuzustimmen, als in vorliegender Sache für das regionalgerichtliche Verfahren (inklusive Schlichtungsverfahren) von einem unterdurchschnittlichen gebotenen Zeitaufwand auszugehen ist. Weder hatte die Beschwerdegegnerin eine Klageantwort zu verfassen noch fand eine Verhandlung statt, da sie nach Erhalt der Klage und Stellungnahme zum Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege sogleich ein Gesuch um Sicherheit für die Parteientschädigung stellte.