Rat betreffend das Kantonale Anwaltsgesetz [KAG] vom 19. Oktober 2005; Vortrag der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion an den Regierungsrat betreffend die Verordnung über die Bemessung des Parteikostenersatzes [Parteikostenverordnung, PKV] vom 10. Mai 2006; STERCHI, Kommentar zum bernischen Fürsprecher-Gesetz, 1992, Anhang 2). Zwar sind die Argumente des Regionalgerichts nachvollziehbar und wären bei der Auslegung von Art. 8 PKV nach Sinn und Zweck sowie Systematik zu berücksichtigen, falls der Wortlaut nicht ganz klar wäre.