Der gebotene Zeitaufwand sei als eher unterdurchschnittlich einzustufen. Die Bedeutung der Streitsache und die Schwierigkeit des Prozesses seien durchschnittlich. Unter Würdigung sämtlicher Umstände erscheine eine Ausschöpfung des Tarifrahmens zu rund 40% als angemessen, was einem Honorar von CHF 6'760.00 entspreche (40% des Gebührenrahmens, ausmachend CHF 5'960.00, zuzüglich Sockelbetrag von CHF 800.00). Das von Fürsprecher D.________ geforderte Honorar von CHF 6'800.00 erscheine deshalb als angemessen.