Zudem ersuchte der Beschwerdeführer um unentgeltliche Rechtspflege für das regionalgerichtliche Verfahren (CIV 23 4912, pag. 1 ff.). 2.2 Mit Stellungnahme vom 15. September 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin, das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege des Beschwerdeführers sei abzuweisen (CIV 23 4912, pag. 9 ff.).