Beschwerde gegen den Entscheid des Regionalgerichts Emmen- tal-Oberaargau vom 23. Oktober 2024 (CIV 24 1911) Regeste: Art. 174 Abs. 1 i.V.m. Art. 167 SchKG; Rückzug des Konkursbegehrens als unechtes Novum im Beschwerdeverfahren. Wie der Klagerückzug ist der Rückzug des Konkursbegehrens eine empfangsbedürftige Prozesserklärung. Nur wenn diese beim Konkursgericht eintrifft, ist sie wirksam (E. 5.2).