8. Zu eröffnen: - der Berufungsklägerin gesetzlich vertreten durch die Kindsmutter, vertreten durch Fürsprecherin C.________ - der Berufungsbeklagten 2 v.d. Fürsprecher F.________ - dem Berufungsbeklagten 1 v.d. Fürsprecher E.________ Mitzuteilen: - der Vorinstanz Bern, 14. November 2024 Im Namen der 2. Zivilkammer Die Referentin: Oberrichterin Grütter Die Gerichtsschreiberin: