Daraufhin wurde die Kindsmutter mit Verfügung vom 14. Dezember 2022 als Partei ins Verfahren aufgenommen (pag. 481). Entsprechend waren im vorliegenden Verfahren alle in Bezug auf die weiteren Kinderbelange sachlegitimierten Personen (Kind, Mutter und Vater) als formelle Prozessparteien beteiligt. Sie alle hatten die Möglichkeit, den Entscheid des Regionalgerichts mit Berufung anzufechten (vgl. Urteil des Bundesgerichts 5A_744/2022 vom 9. Juni 2023;