16 tig vertreten kann. Da bezüglich der weiteren Kinderbelange auch die Kindsmutter sachlegitimiert ist, hielten das Kind und der Kindsvater in der Teilvereinbarung vom 10. März 2022 fest, dass sie nichts dagegen einzuwenden haben, falls die Kindsmutter in das vorliegende Verfahren aufgenommen werde (pag. 71). Die Kindsmutter teilte am 9. Dezember 2022 der Vorinstanz mit, dass sie ins Verfahren einbezogen werden möchte (pag. 479). Daraufhin wurde die Kindsmutter mit Verfügung vom 14. Dezember 2022 als Partei ins Verfahren aufgenommen (pag.