___ ausschliesslich von der Kindsmutter instruiert. Sie ist weisungsgebunden und somit nicht unabhängig. So kann die Kindsmutter Fürsprecherin C.________ die Vollmacht auch jederzeit entziehen. Eine solche Vertretung ist mit der Funktion der Prozessvertretung für das Kind i.S.v. Art. 299 ZPO nicht vereinbar. Denn eine Prozessvertretung des Kindes muss gänzlich unabhängig sein und unbeeinflusst von den Eltern handeln; darf also von ihnen auch keine Weisungen entgegennehmen (Urteil des Bundesgerichts 5A_894/2015