Das Verhältnis zwischen den Kindseltern ist tief zerrüttet. Die Kindsmutter klagte den Kindsvater – kurz nachdem ihm ein Besuchsrecht gewährt worden war und rund zwei Jahre nach der Tat – wegen Vergewaltigung anlässlich der Zeugung der gemeinsamen Tochter an (pag. 351 ff.). Gemäss dem gerichtlichen Gutachten bestehen konkrete Hinweise darauf, dass sich die Kindsmutter in einem persönlichen Racheakt gegen den Kindsvater befindet und einen moralischen Prozess gegen ihn