Phase 3 (ab der ersten Klasse): nach einer Einführungsphase von drei Monaten mit jeweils einer Übernachtung jedes zweite Wochenende von Freitagabend bis Sonntagabend sowie während vier Wochen Ferien pro Jahr. 4. Ziffer 4 des Entscheids des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 27. Juli 2023 sei aufzuheben. 5. Ziffer 9 des Entscheids des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 27. Juli 2023 sei aufzuheben und D.________ sei zu Unterhaltsleistungen für A.________ an B.________ wie folgt zu verpflichten: