und ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege (ZK 34 44; pag. 967 ff.) ein. In der Berufung stellte es folgende Rechtsbegehren: 1. Es sei festzustellen, dass folgende Teile des Entscheides des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 27. Juli 2023 im Verfahren betreffend Unterhalt Kind und weitere Kinderbelange, CIV 21 7 6746 / 21 6747 / 23 2254 (vorbehaltlich der Anfechtung durch die Berufungsbeklagten) in Rechtskraft erwachsen sind: Ziffern 2, 5-8, 10, 11, 13-24.