mit sich in die Ferien zu nehmen, wobei die Ferien ab Kindergarteneintritt während den Schulferien zu beziehen sind. Die Ferien für das Folgejahr sind jeweils bis im November unter Mitwirkung der Beiständin zu regeln. Bei Uneinigkeit der Eltern kommt D.________ in den geraden Jahren und B.________ in den ungeraden Jahren das Wahlrecht zu.