5 D.________ betreut. In der restlichen Zeit wird das Kind A.________ durch B.________ betreut. Der betreuende Elternteil hat das Kind jeweils zum übernehmenden Elternteil zu bringen. Die Feiertage verbringt das Kind A.________ jährlich alternierend je zur Hälfte bei beiden Elternteilen. Jeder Elternteil hat zudem das Recht, das Kind A.________ während fünf Wochen pro Jahr zu sich resp. mit sich in die Ferien zu nehmen, wobei die Ferien ab Kindergarteneintritt während den Schulferien zu beziehen sind.