jährlich alternierend je zur Hälfte bei beiden Elternteilen. f. Ab 5 Monate nach Rechtskraft dieses Entscheids: Das Kind A.________ wird jede Woche von Montag, 07:30 Uhr, bis Mittwoch, 13:00 Uhr, sowie jedes zweite Wochenende von Freitag, 18:00 Uhr, bis Montag, 07:30 Uhr durch