_ betreut. Der betreuende Elternteil hat das Kind jeweils zum übernehmenden Elternteil zu bringen. e. Ab 4 Monate nach Rechtskraft dieses Entscheids: Das Kind A.________ wird jede Woche von Montag, 07:30 Uhr, bis Dienstag, 18:00 Uhr, sowie jedes zweite Wochenende von Freitag, 18:00 Uhr, bis Sonntag, 18:00 Uhr, durch D.________ betreut. In der restlichen Zeit wird das Kind A.________ durch B.________ betreut. Der betreuende Elternteil hat das Kind jeweils zum übernehmenden Elternteil zu bringen. Die Feiertage verbringt das Kind A.________ jährlich alternierend je zur Hälfte bei beiden Elternteilen.