Ab 1 Monat nach Rechtskraft dieses Entscheids: Das Kind A.________ wird jeden Donnerstag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie jedes zweite Wochenende am Samstag von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr durch D.________ betreut. In der restlichen Zeit wird das Kind A.________ durch B.________ betreut. Die Begleitung durch eine sozialpädagogische Familienbegleitung erfolgt nur noch während den Übergaben. c. Ab 2 Monate nach Rechtkraft dieses Entscheids: Das Kind A.________ wird jeden Donnerstag von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr sowie jedes zweite Wochenende am Samstag von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr durch D.________ betreut.