der Vorinstanz mit, dass sie von der Kindsmutter zur Wahrung der Interessen des Kindes beauftragt worden sei und ersuchte um Einsetzung als amtliche Anwältin (pag. 603). 2.8 Am 19. April 2023 machte Fürsprecher E.________ das Gericht darauf aufmerksam, dass aus Sicht des Kindsvaters zwischen der Kindsmutter und dem Kind ein Interessenskonflikt bestehe. Es sei unzulässig, wenn die Kindsmutter eine eigene Anwältin für das Kind bestimme und diese einseitig instruiere. Stattdessen sei eine Kindsvertretung zu errichten (pag. 589). 2.9 Mit Schreiben vom 25. April 2023 antwortete Fürsprecherin C.__