Am 9. Dezember 2022 teilte Rechtsanwältin I.________ der Vorinstanz mit, dass die Kindsmutter als Partei in das Verfahren einbezogen werden wolle (pag. 479). 2.5 Mit Verfügung vom 14. Dezember 2022 nahm die Vorinstanz die Kindsmutter als Klägerin 2 im Verfahren auf (pag. 481 ff.). 2.6 Am 17. März 2023 teilte Rechtsanwältin I.________ mit, dass die Kindsmutter ihr Mandat betreffend Vertretung des Kindes im Unterhaltsprozess mit annexweiser Behandlung der weiteren Kinderbelange gekündigt habe (pag. 557). 2.7 Mit Schreiben vom 18. April 2023 teilte Fürsprecherin C.________ der Vorinstanz