75 ff.). In der Teilvereinbarung vom 10. März 2022 einigten sich die Parteien, ein gerichtliches Gutachten betreffend Kinderbelange bei Dr. phil. M.________, Psychologin FSP, in Auftrag geben zu lassen (Ziff. 3 der Vereinbarung; pag. 69 ff.). Ausserdem verpflichtete sich der Kindsvater, für das Kind weiterhin Akonto-Unterhaltsbeiträge in der Höhe von CHF 1'200.00 monatlich und im Voraus zu leisten (Ziff. 4 der Vereinbarung; pag. 71). Schliesslich hielten die Parteien fest, dass sie nichts dagegen