Am 10. März 2022 fand die erste Verhandlung vor dem Regionalgericht Bern- Mittelland (nachfolgend Vorinstanz) statt (pag. 63 ff.). Bereits zu Beginn der Verhandlung stellten beide Parteien in Aussicht, dass sie im Rahmen der ersten Parteivorträge die Ausweitung des Verfahrens auf die weiteren Kinderbelange (insbesondere die Obhut) beantragen würden. Infolgedessen führten die Parteien noch vor den Tatsachen- und ersten Parteivorträgen Vergleichsverhandlungen, welche zum Abschluss einer vorläufigen Teilvereinbarung führten (pag. 65). Diese wurde gleichentags von der Vorinstanz genehmigt (pag. 75 ff.).