1. 1.1 A.________, geb. XX.XX.2020 (nachfolgend Kind), ist die gemeinsame Tochter von B.________ (nachfolgend Kindsmutter) und D.________ (nachfolgend Kindsvater). Die Kindsmutter hat aus einer früheren Beziehung ein weiteres Kind namens G.________, (geb. XX.XX.2011). Der Kindsvater hat aus einer anderen Beziehung das Kind H.________ (geb. XX.XX.2023). Die Kindseltern sind nicht verheiratet, waren nie zusammen in einer Beziehung und lebten nie zusammen. A.________ lebt seit der Geburt bei der Kindsmutter. 1.2 Am XX.XX.2021 anerkannte der Kindsvater A.________ als seine Tochter.