8 Die Kammer entscheidet: 1. Auf die Berufung der Berufungsklägerin 1 wird nicht eingetreten. 2. Die Gerichtskosten des Berufungsverfahrens, bestimmt auf CHF 1'000.00, werden der Berufungsklägerin 1 auferlegt. Ihr wird dafür noch separat Rechnung gestellt. 3. Für das Berufungsverfahren wird keine Parteientschädigung zugesprochen.