___ abgegebene Desinteresseerklärung steht solchen prozessualen Handlungen entgegen. 5.3.4 Nach dem Gesagten sind die Zulässigkeitsvoraussetzungen des Rechtsmittels an das Obergericht offensichtlich nicht erfüllt. Auf die Berufung der Berufungsklägerin 1 ist nicht einzutreten.