Auch die Berufungskläger 2 und 3 haben am 16. September 2024 Berufung beim Obergericht des Kantons Bern eingelegt. Sie verlangen, der angefochtene Entscheid sei aufzuheben und die Vermächtnisklage der Berufungsbeklagten sei abzuweisen (pag. 704 ff.). 3.2 Mit Verfügung vom 20. September 2024 forderte das Obergericht die Berufungskläger 1–3 auf, sich zur Art der Streitgenossenschaft und der Höhe des Streitwerts zu äussern (pag. 738 ff.). 3.3 Die Eingaben der Berufungsklägerin 1 (pag. 752 ff.) und der Berufungskläger 2 und 3 (pag. 745 ff.) datieren je vom 18. Oktober 2024. II.