3 3. 3.1 3.1.1 Gegen diesen Entscheid hat die Berufungsklägerin 1 am 16. September 2024 Berufung beim Obergericht des Kantons Bern erhoben. Sie beantragt, der angefochtene Entscheid sei aufzuheben und die Nutzniessung der Berufungsbeklagten am Wohnhaus J.________ insoweit herabzusetzen, dass sie ihren Pflichtteil am Nachlass des Erblassers unbelastet erhalte (pag. 695 ff.). 3.1.2 Auch die Berufungskläger 2 und 3 haben am 16. September 2024 Berufung beim Obergericht des Kantons Bern eingelegt.