_, an, die entsprechende Nutzniessung in das Grundbuch einzutragen (Ziff. 3). Das Begehren der Berufungsbeklagten auf Feststellung, dass sich die Berufungsklägerin 1 der Klage unterzogen habe, wies es demgegenüber ab (Ziff. 1). Die Gerichtskosten bestimmte das Regionalgericht auf CHF 35'098.50 (inklusive Schlichtungsverfahren, exklusive vorsorgliches Massnahmeverfahren) und auferlegte sie zu einem Zehntel der Berufungsklägerin 1 und zu neun Zehnteln den Berufungsklägern 2 und 3, unter solidarischer Haftung (Ziff.