6. Abschliessend wird der Beschwerdegegner darauf hingewiesen, dass er das Grundstück D.________ (selbst bei Vorliegen der drei Bestätigungen) nur noch zu Alleineigentum erwerben kann, wenn die Beschwerdeführerin einer «Fristerstreckung» beziehungsweise «Variante 1» freiwillig zustimmt. Ohne eine solche Zustimmung kommt Variante 2 (Verkauf zum bestmöglichen Preis) zum Tragen. IV.