eine Bestätigung zur Finanzierung einer Ausgleichszahlung von CHF 45'000.00 an die Beschwerdeführerin. Würde der Beschwerdegegner diese drei Bestätigungen nicht fristgerecht einreichen, soll Variante 2 Anwendung finden (pag. 93 ff.). 2.3 Nach getrennter und gemeinsamer Anhörung der Parteien erliess das Regionalgericht am 10. Juli 2024 den Scheidungsentscheid. In Ziffer 2 dieses Scheidungsentscheids wurde die zwischen den Parteien am gleichen Tag geschlossene Scheidungsvereinbarung gerichtlich genehmigt (pag.