11 des Rechtsmittelklägers, dass die Gegenpartei das Eintreten auf das Rechtsmittel mangels Zahlung verhindern könnte. IV. Kosten der Beschwerdeverfahren 33. Zu verlegen sind die Verfahrenskosten für die beiden nunmehr vereinigten Beschwerdeverfahren ZK 24 177 und 235. Der Streitwert beträgt in beiden Beschwerdeverfahren je CHF 39'350.00.