24. Insgesamt muss die Kostenbeschwerde des Beklagten deshalb gestützt auf Art. 108 ZPO abgewiesen werden. Der Aufwand, den er entschädigt haben will, war entweder unnötig oder ihm wohnten keine Erfolgschancen inne. Zur Beschwerde gegen die Abweisung des Gesuchs um Prozesskostensicherheit 25. Der Beschwerdeführer ficht die Abweisung seines Gesuchs um Prozesskostensicherheit an.