Mit ihren ausführlichen Überlegungen mit Blick auf die Abweisung ist die Vorinstanz diesem Erfordernis nachgekommen. 23.6 Zu prüfen ist vorab, ob die Kläger eine notwendige Streitgenossenschaft bilden, um zu entscheiden, ob bei beiden Klägern ein Kautionsgrund vorliegen muss. Den Klägern wurde in einem erbrechtlichen Prozess ein gewisser Betrag gemeinsam zugesprochen. Wenn sie ihn jetzt geltend machen, tun sie dies nicht mehr als Erbengemeinschaft, sondern als Berechtigte aus dem Entscheid des Obergerichts vom 24. Juli 2015 (welcher vom Bundesgericht nicht aufgehoben wurde).